Allgemeine Geschäftsbedingungen

GRESSEL – Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Allgemeines und Geltungsbereich

Für den Geschäftsverkehr zwischen GRESSEL AG und dem Auftraggeber gelten die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen, sofern vom Auftraggeber nach Erhalt dieser Allgemeinen Bedingungen nicht unverzüglich schriftlich Einsprache erhoben wird. Sie gehen etwaigen anderslautenden Bedingungen des Auftraggebers vor, ausser GRESSEL AG würde diese ausdrücklich schriftlich akzeptieren. Sie gelten in allen Punkten, welche nicht gegenseitig schriftlich in anderer Weise geregelt sind. Bis zu einer ausdrücklichen gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei einem einzelnen Auftrag im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung auf diese Bedingungen nicht mehr ausdrücklich verwiesen wird.
Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

  1. Begriffsdefinitionen

Der Begriff «Auftraggeber» umfasst auch Käufer und Besteller.

  1. Vertragsabschluss

Aufträge und Bestellungen werden in mündlicher oder schriftlicher Form entgegengenommen. Die Angebote der GRESSEL AG in Katalogen und Preislisten sind unverbindlich. Sie enthalten lediglich eine Einladung zur Offerte. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn GRESSEL AG nach Eingang eines Auftrages oder einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind.

  1. Preise

Alle Preise der Preislisten zu Katalogen und Prospekten sind Richtpreise. Sie verstehen sich exkl. MWSt, ab Werk und unverpackt.

  1. Zahlung

Die Rechnungen der GRESSEL AG sind zahlbar innert 30 Tagen ab Faktura-Datum, netto.

  1. Haftung der GRESSEL AG

6.1. Die Belieferung des Auftraggebers ausserhalb des Werkes erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

6.2. Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und Rücktritt vom Vertrag sind seitens des Auftraggebers ausgeschlossen.

6.3. Die Angaben und Abbildungen in den Prospekten und Katalogen der GRESSEL AG stellen keine Zusicherungen dar. Abweichungen sind zulässig.

6.4. Lieferungen sind unmittelbar nach Empfang der Ware durch den Auftraggeber zu untersuchen. Beanstandungen werden nur dann auf ihre Berechtigung geprüft, wenn sie innert 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich und detailliert bei der GRESSEL AG eintreffen.

6.5. Ware, die einen Materialfehler und/oder Verarbeitungsfehler aufweist, wird von der GRESSEL AG nachgebessert oder ersetzt, sofern die Mängelrüge gemäss Ziffer 6.4 rechtzeitig und gehörig erfolgt ist und seit der Abrufbereitschaft der Ware im Werk der GRESSEL AG weniger als ein Jahr verstrichen ist.

6.6. Jegliche weitergehende Gewährspflicht der GRESSEL AG wird wegbedungen und jegliche Haftung der GRESSEL AG ausgeschlossen. Mangelfolgeschäden sind von der Haftung ausgenommen.

  1. Verzug

Steht die Ware der GRESSEL AG dem Auftraggeber im vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verfügung, ist der Auftraggeber weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Forderung von Schadenersatz berechtigt.

  1. Versicherungen

Die GRESSEL AG ist gegen Haftpflicht versichert. Der Abschluss von Sachversicherungen, insbesondere einer Transportversicherung, ist Sache des Auftraggebers.

  1. Vertragsabänderung oder -ergänzung

Andere Verpflichtungen als die im vorliegenden Vertrag schriftlich festgelegten gelten nicht. Zusätzliche, nachträgliche Vereinbarungen bedingen die schriftliche Form.

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Aadorf.

  1. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung schweizerischen Rechts. Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (WKR/CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz der GRESSEL AG in 8355 Aadorf. Es ist der GRESSEL AG jedoch freigestellt, stattdessen auch die ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz des Auftraggebers anzurufen. Ein Vertrag mit der GRESSEL AG kommt nur zustande, sofern der Auftraggeber die auf der Rückseite abgedruckten Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vorbehaltlos anerkennt.